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Minihaus News

Aktuelle Informationen Coronavirus

Aktuelle Informationen zur Notbetreuung in den Minihäusern

Liebe Eltern,

die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle derzeit vor größte Herausforderungen. Aktuell organisieren wir in unseren Minihäusern eine Notbetreuung. Dazu möchten wir Ihnen folgende tagesaktuelle Informationen zukommen lassen:

Ab dem heutigen Tag bis einschließlich 19. April 2020 dürfen wir bis auf wenige Ausnahmen Ihre Kinder nicht mehr betreuen und es besteht ein Betretungsverbot für Kinder im Minihaus München.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

(Bitte beachten Sie, dass der Bereich Lebensmittelversorgung oben neu mit aufgenommen wurde.)

Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich kritischer Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört.

Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:

das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,

das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,

das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (Tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.

Die Erziehungsberechtigten dürfen – abgesehen von den dargestellten Ausnahmen – ihre Kinder nicht in das Minihaus München bringen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fordert uns zudem aktuell dazu auf, ab spätestens Mittwoch, den 18. März 2020, von Ihnen, liebe Eltern, eine schriftliche Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Notbetreuung zu verlangen. Ein entsprechendes Formular haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt.

Wenn Sie für die kommenden Wochen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitten wir Sie, uns unter der Tel. Nr. 089-41 11 49 400 (Frau Veth und Frau Borbely; erreichbar von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder per Email unter kontakt@minihaus-muenchen.de zu informieren.

Zugleich bitten wir Sie, das angehängte Formular („Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall“) auszufüllen und in Ihrem Minihaus abzugeben. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie auch in den Minihäusern vor Ort. Gerne schicken wir Ihnen auch auf Anfrage Vordrucke per Post zu.

Liebe Eltern, wir bemühen uns mit Hochdruck, alle uns betreffenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus schnellstmöglich zu beantworten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Frage, wie mit den Beitrags- und Essensgeldzahlungen in der Zeit vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 verfahren wird.

Dazu werden wir Ihnen in den nächsten Tagen im Rahmen eines Elternbriefes konkrete Informationen zukommen lassen. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Wir danken Ihnen allen sehr für Ihre Besonnenheit, für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis und hoffen sehr, dass Sie in dieser schwierigen Zeit gute Lösungen für sich und Ihre Familien finden und alle gesund bleiben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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